Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Dein Recht


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Earl

Du hast vielleicht viel mehr Rechte als Du denkst. Auch als "kleiner" Azubi oder Angestellter braucht man sich nicht alles gefallen lassen.

Aber denk daran: Es gibt auch Pflichten und Dein Chef will oft nur sein Team zusammenhalten und wirtschaftlich arbeiten.

Überlege also bitte erst einmal Deine Situation, informiere Dich, suche das Gespräch und handel dann besonnen. Habe ich Trotzkopf diese schlauen Sätze wirklich gesagt?

* bitte beachtet, dass wir hier keine rechtsverbindlichen Angaben machen dürfen u. dass alle Infos ohne Gewähr sind. Bei Fragen um das Thema Recht kontaktiert einen Rechtsbeistand 



Lebensmittelrecht

Die wichtigsten Rechte und Pflichten für Azubis

Rechte

  • Einhaltung der Tarifverträge, der Rahmenpläne, der Gesetze und Verordnungen.
  • Insbesondere Bezahlung, Urlaub, Arbeitszeit, Schutz.
  • Ablehnung von Aufgaben, die nicht dem Ausbildungszweck und/ oder den körperlichen Kräften entsprechen.
  • Zeugnisse (Prüfung/ Arbeitsleistung im Betrieb/ Berufsschule).
  • Ausbildungsverlängerung bei Nichtbestehen der Prüfung.
  • Ausbildungsverkürzung bei besonderen Leistungen oder beruflicher Vorbildung.

Pflichten

  • Bemühungen den Beruf zu erlernen.
  • Aneignung der Kenntnisse & Fähigkeiten des Berufes.
  • Berufsschul- und Berichtsheftpflicht.
  • Befolgung von Vorschriften, Aufgaben und Weisungen.
  • Pünktlichkeit und Verlässlichkeit.
  • Sorgfaltspflicht (Arbeitsmaterialien & Einrichtung).
  • Sofortige Krankmeldung und Schein spätestens am dritten Tag.

 

 




Ausbildungsrahmenpläne für das Gaststättengewerbe (zum Download & Ausdruck)


Ausbildungsrahmenplan Köche GASTRONOMIE

Diese Pläne definieren genau welche Lehrinhalte Dir im Betrieb vermittelt werden müssen.(Ob Du willst oder nicht)

 

Wenn Du meinst, Dir wird zu wenig gezeigt und beigebracht, druck Dir Deinen Plan aus, nimm ihn mit zur Arbeit und spreche mit Deinem Chef.

Das sind auch die Grundlagen für die Prüfungen und sollten dementsprechend eingehalten werden.

 

Bedenke bitte, dass es RAHMENpläne sind. Das bedeutet, dass diese einen gewissen Spielraum zulassen. Dennoch sollte sich Deine Ausbildung in diesem Rahmen bewegen. Wäre doch schade, wenn Du während Deiner Ausbildung zum Koch nur spülen warst. Denn dafür ist Deine Ausbildungszeit viel zu kostbar.

 



Übersicht Gesetze und Verordnungen für die Gastronomie

Recht in der Gastronomie

Wie verhalte ich mich bei einer Krankmeldung

Für Alle die mehr Rechtsgrundlagen erfahren wollen empfehlen wir folgende Quellen:

IHK Bundesverband
NGG Gewerkschaft Nahrung- Genuss- Gaststätten
DEHOGA Bundesverband
Bundesminesterium Justiz
gastro-recht24



Volljährige Arbeitnehmer und Azubis

  • Anzahl der Arbeitstage und die max Wochenarbeitszeit regelt der Arbeits- oder Ausbildungsvertrag.
  • 8 - 10 Arbeitsstunden am Tag (max 60 Std/Wo).
  • 8 Std im Durchschnitt in sechs Monaten.
  • Im Arbeitsvertrag dürfen pro Woche max. 48 Std vermerkt sein (6x8 Std). Der Rest sind Überstunden.
  • Pausenzeiten 30 Min (ab 6 Std Arbeitszeit) 45 Min (ab 9 Std).
  • Pausen frühestens nach 1 Std Arbeit (spätestens nach 6 Std).
  • Die Pausen können auch in Abschnitte > 15 Min geteilt werden.
  • Zwischen zwei Schichten müssen 11 Std Ruhezeit liegen.
  • Sonntagsarbeit- Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wo.
  • Feiertagsarbeit- Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wo.

Minderjährige Arbeitnehmer u. Azubis

  • Max Wochenarbeitszeit: 40 Std.
  • Max 8,5 Std Tagesarbeitszeit zzg. der Pausen.
  • Max 5 Tage Arbeit in der Woche.
  • Arbeitszeit nur zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr (mit wenigen Ausnahmen).
  • Zwischen zwei Arbeitsschichten müssen min. 12 Std Ruhezeit liegen.
  • Teildienst muss sich innerhalb von 12 Std abspielen.
  • Feiertage sind frei (mit Ausnahmen) freier Ersatztag in der gleichen Woche.
  • Berufsschulzeit ist Arbeitszeit (ab 5 Std pauschal 8 Std) sonst muss der Azubi die Reststunden arbeiten kommen.
  • Wochenende ist in der Regel frei (mit Ausnahmen) Ersatztag in der gleichen Woche.

 

 

 



Rechtsfragen aus der Gastronomie

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